Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan 80 SCH - Am Nonnenhof - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen und mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abgrenzung des Planbereichs
Die verfahrensgegenständlichen Flächen befinden sich in der Gemeinde Aldenhoven südlich angrenzend an die Ortslage Schleiden. Es handelt sich um die Flächen Gemarkung Schleiden, Flur 10, Flurstücke 85 tlw. und 21 tlw. Die Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich wurden die Verkehrsflächen Gemarkung Schleiden Flur 8 Flurstücke 227 und 232 sowie Teile der Flurstücke 170, 193, 215 und 216 mit in die Verfahrensgrenze aufgenommen, um die Straße Am Nonnenhof zu erweitern. Das gesamte Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 15.353 m².
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan dient dem Zweck der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes mit Wohnbebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Bebauungsplan wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung des Bebauungsplans 80 SCH – Am Nonnenhof - städtebaulich erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB.
Über Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der vorstehenden Planungsmaßnahme können weitere Informationen in der Zeit vom 15.03.2021 bis 19.04.2021 unter https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung oder bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Rathaus, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, Zimmer 29, während der Dienststunden erteilt werden.
Die Dienststunden sind:
Mo. - Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr.
Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-241 möglich.
Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven)) unter https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung online abgegeben werden oder per E-Mail an bauleitplanung@aldenhoven.de bei der Gemeinde Aldenhoven eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hiermit unterrichte ich Sie gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die o. g. Planung und bitte Sie um Stellungnahme bis zum 19.04.2021. Sollte Ihre Stellungnahme bis dahin nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass Ihrerseits keine Bedenken bestehen und die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden bzw. hierzu keine Anregungen vorgebracht werden.
Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Aldenhoven deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Bekanntmachung hängt vom 06.03.2021 bis 14.03.2021 im Bekanntmachungskasten am Rathaus Aldenhoven aus und ist im Internet unter https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung
einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
(Ralf Claßen)
Bürgermeister