Am nordöstlichen Siedlungsrand des Zentralortes Aldenhoven unmittelbar südlich der Jüli-cher Straße und westlich der Industriestraße wurde Ende 2020 die Nutzung des Autohauses aufgegeben. Seither befinden sich an diesem integrierten Standort leerstehende Gebäude wie Verkaufsräume, Büro- und Geschäftsräume und Werkstatt. Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt als Nachfolgenutzung für das beschriebene Plange-biet eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten zu entwickeln. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Arrondierung des zentralen Aldenhovener Innenbereichs zu schaffen, insbesondere zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnraum und Büros.
Das Plangebiet bietet aufgrund der Nähe zum Aldenhovener Ortskern mit dem hier bestehen-den Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot und in Nachbarschaft des ca. 58 ha großen Gewerbe- und Industriegebiets, welches im Regionalplan ebenfalls als GIB dargestellt ist (vgl. Kap. 3.1), optimale Standortvoraussetzungen zum Wohnen und Arbeiten. Hierdurch (Wohnen und Arbeiten an einem Ort) aber auch durch die gute Anbindung an ÖPNV und der Nähe zum Siedlungsbereich Aldenhoven bietet das Konzept besonders gute Bedingungen zur Entwicklung eines durch Wohnen und Arbeiten geprägten Standorts nach dem Planungsgrundsatz „Stadt der kurzen Wege“. Aufgrund der integrierten Lage am Rand des Innenbereichs des Zentralortes und der Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche entspricht die Planung zudem dem Grundsatz einer ressourcenschonenden Nachver-dichtung in einem gewachsenen Bereich. Insbesondere ist es daher auch Ziel, an diesem Standort ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet mit Arbeitsflächen für die Zielgruppe junge Familien, aber auch für Senioren zu entwickeln.
Die Gemeinde Aldenhoven verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 86 A - Lafos -folgende Zielvorstellungen:
▪ Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter Berücksichtigung des demo-graphischen Wandels, der örtlichen Wohnbedürfnisse und unter Beachtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB,
▪ Gewährleistung einer verträglichen Mischnutzung durch Entwicklung zusätzlicher Ar-beits- / Gewerbeeinheiten.