Bebauungsplan

Bebauungsplan 14 F - 1. Änderung - Althoffstraße

Das Gebiet des Bebauungsplanes 14 F - Althoffstraße - der Gemeinde Aldenhoven liegt am nördlichen Ortsrand von Freialdenhoven in der Gemarkung Freialdenhoven, Flur 2. Der Bebauungsplan ist seit dem 08.02.1983 rechtskräftig. Das Gebiet ist von der Althoffstraße erschlossen, die zum einen als Stichweg in das Gebiet hineinführt und zum anderen die westliche bzw. südliche Begrenzung des Gebietes darstellt.
Das Plangebiet ist inzwischen fast vollständig bebaut. Nicht umgesetzt wurde eine im Bebauungsplan festgesetzte in Richtung Süden verlaufende Verkehrsfläche. Da von Seiten der Eigentümer dieser Flächen eine „Hinterlandbebauung“ nicht angestrebt wird, wurde eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 F mit dem Ziel, die im Bebauungsplan festgesetzte in südlicher Richtung verlaufende Straße aus der Planung heraus zu nehmen, beantragt. Stattdessen sollen entlang der Althoffstraße überbaubare Flächen ausgewiesen werden. Im Gegenzug sollen die Bebauungsmöglichkeiten im Hinterland der Grundstücke entfallen. Weiterhin ist im Nordwesten (Althoffstraße 19) eine Berichtigung der Verkehrsflächendarstellung, entsprechend der vorhandenen Situation, geplant.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Öffentliche Auslegung