Lärmaktionsplan Stufe 3
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) i.V.m. den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen. Der Lärmaktionsplan, Stufe 3, wurde auf der Grundlage einer durch das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführten Lärmkartierung erstellt und formuliert für lärmbelastete Bereiche Maßnahmenvorschläge zur Lärmreduzierung.
Ansprechperson
- Bauleitplanverfahren, Telefon: , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de
- Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
Anhänge
rechtswirksamer Plan
- LAP Stufe 3 (PDF, 32,44 MB)