Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 32 A 1. Änderung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung der Gemeinde Alfter hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, für das in § 2 der Veränderungssperre bezeichnete Gebiet, den Bebauungsplan Nr. 032 A „Danielspfad Süd“, 1. Änderung aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für die in § 2 der Veränderungssperre bezeichneten Flurstücke eine Veränderungssperre erlassen.
Ansprechperson
- Bauleitplanverfahren, Telefon: , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Rechtskraft
- Bekanntmachung (PDF, 175,29 KB)
- Nachweis Homepage (PDF, 206,97 KB)