Lärmaktionsplan Stufe 4
Nach der Gesetzeslage (§ 47c Abs. 4 BImSchG) bedarf es alle fünf Jahre einer Überprü-fung bzw. Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Nach Aufstellung der Lärmaktions-pläne der ersten Stufe (2008), der zweiten Stufe (2013) und der dritten Stufe (2018), ist nun die Aufstellung der vierten Stufe erforderlich. Hierzu liegen bereits Grundlagenda-ten vor, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-rhein-Westfahlen (LANUV) erarbeitet wurden.
Ansprechperson
- Bauleitplanverfahren, Telefon: , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de
- Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
Verfahrensschritte
- 28.06.2024, Rechtskraft/Bekanntmachung LAP IV
Anhänge
Rechtskraft
- Lärmaktionsplan Stufe 4 (PDF, 13,17 MB)