Inhalt der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4a "Schwalbenohl-Himmelsberg" ist im Wesentlichen die Änderung einer Festsetzung betreffend die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.