Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/03b TB1 Rahmenplan Nürnberger Staße - Süd, Teilbereich 1 (Nahversorgungsstandort) (Teilbereichsänderung des Bebauungsplans Nr. 6/76) im Stadtteil Kreuzstein
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth vom 21.04.1978 stellt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung als Mischgebiet dar. Zwischen Nürnberger Straße und Königsallee verläuft durch das Plangebiet eine Verbindungsstraße, deren Bedarf für die künftige Stadtentwicklungsplanung nicht mehr gegeben ist. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bayreuth wurde vom Stadtrat am 26.06.1996 einstimmig beschlossen. Die Planung entspricht den Zielen des neuen Flächennutzungsplanentwurfs mit integriertem Landschaftsplan sowie der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für das gesamte Stadtgebiet (Planstand: 7/05). Im Süden des Geltungsbereichs ist in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Einzelhandelsentwicklungskonzept (SEEK) für Bayreuth ein Nahversorgungsstandort vorgesehen. Wegen der hier bereits vorhandenen Immissionsbelastung ist eine Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet in Gewerbegebiet geplant. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 15.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.11.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.05.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/76 Universitätsstraße / Nürnberger Straße (Fa. Zapf)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Weitere Anlage