Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/98 Zentrale Omnibushaltestelle - Hohenzollernplatz (Teilbereichsänderung der Bebauungspläne Nrn. 9/62, 3/67, 4/67 und 7/75) im Stadtteil City
Der Busstandort Marktplatz besteht seit nunmehr 67 Jahren. Vor rd. 20 Jahren wurde diese zentrale Haltestelle mit anderen infrastrukturellen Einrichtungen neu gebaut. Inzwischen sind die Kapazitäten voll erschöpft. Eine Verlegung der ZOH ist für die Zukunft unumgänglich, da - aufgrund notwendiger Linienerweiterungen die verfügbaren Haltepositionen nicht mehr ausreichend sind, - nur eine Hintereinanderaufstellung der Busse möglich ist (Abfahrt nur im Block), - die notwendige und wünschenswerte Integration des Regionalverkehrs nicht möglich ist, - eine gegenseitige Behinderung aller Verkehrsteilnehmer gegeben ist (potentielle Unfallgefahr, Fahrzeitverlust etc.), - zeitgleich die Nutzung und Gestaltung des Marktplatzes vorausgeplant werden kann, mit dem Ziel einer attraktiven, frequenzbringenden, vitalen Weiterentwicklung dieses innerstädtisch wichtigen Kerngebietes. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.11.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.01.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 09.02.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 9/62 Mainstraße - Schulstraße
- 7/75 Rathausgelände zwischen Kanalstraße, Luitpoldplatz und Roter Main (Änderung Teilbereich Bebauungsplan Nr. 4/67)
- 4/67 Rathausgelände zwischen Kanalstraße, Luitpoldplatz und Roter Main
- 3/67 Stadtkernring Teilstück Graben - Festlegung der Straßentrasse
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt