Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/83 TB3 Gewerbepark "Alte Spinnerei" Teilbereich 3 im Stadtteil City
Das Betriebsgelände der damaligen NSB (Neue Spinnerei Bayreuth) stand bereits im Jahre 1983 im Brennpunkt städtebaulicher Überlegungen. Den Beschluss einen Bebauungsplan aufzustellen fasste der Stadtrat erstmalig am 26.10.1983. Dem vorausgegangen waren Bestrebungen von privater Seite, auf Teilflächen des Betriebsgeländes der NSB Nutzungsänderungen zu erwirken. Dies veranlasste die planende Behörde auf die Erhaltung der parkähnlichen Grünfläche sowie auf die Erhaltung des gewachsenen innerstädtischen Gewerbegebietes an der Gutenbergstraße mit planungsrechtlichen Mitteln hinzuzielen. Einen städtebaulichen Rahmen setzte damals schon das Planungsgeschehen im Bereich des Nordrings und im Bereich der Straße "An der Feuerwache". Es war dann letztlich der Zusammenbruch des Spinnereiunternehmens NSB, der Anlass gab, die dortige städtebauliche Situation neu zu überdenken. Die Ankündigung städtebaulich problematischer Nachfolgenutzungen bewog den Stadtrat schließlich, am 26.02.1992 einem neuen Bebauungskonzept zuzustimmen. Die Kombination ansehnlicher erhaltenswerter Industriebauten mit einer parkähnlichen Grünfläche führte zur Idee eines Gewerbeparks. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.02.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.10.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 1/21 Gewerbe- und Mischgebiet Eduard-Bayerlein-Straße (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 9/82, Nr. 13/82 und Nr. 6/83 TB3)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt
- Gutachten