Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/93 Grünordnungsplan Mistelbachtal im Stadtteil Altstadt
Für die Grün- und Sportflächen des Mistelbachtales, zwischen der Scheffelstraße und der ehemaligen Bahnlinie Bayreuth - Thurnau, soll ein Grünordnungsplan gemäß Art. 3 (5) BayNatSchG ausgearbeitet werden. Dieser soll u.a. die bestehenden Festsetzungen der verschiedenen rechtskräftigen Bebauungspläne zusammenfassen und eine grundsätzliche Aussage zur Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit einer weiteren Tennishalle durch den Post-Sportverein treffen. Mit der Aufstellung des Grünordnungsplanes 6/93 „Mistelbachtal" wurde das Büro für Grünplanung, Hermann Rugel, Ebersbach 5, 95361 Ködnitz, beauftragt. Auftraggeber ist die Stadt Bayreuth. Die Fläche des Gebietes beträgt ca 12 ha. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1996)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 17.07.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.06.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.12.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 4/74 Braunhof
- 4/72 Scheffel- / Hoffmann-von-Fallersleben-Straße - Festlegung der Straßentrasse
- 3/78 St. Nikolaus-Straße / Alte Schmiede
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung