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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2/87 Zwischen Kulmbacher Straße und Drossenfelder Straße im Stadtteil Herzoghöhe
Im Jahre 1983 beabsichtigte eine auswärtige Teppichfirma im Stadtrandgebiet von Bayreuth an der äußeren Kulmbacher Straße einen Heimtextilienmarkt zu errichten. [...] Das Gebiet zwischen der äußeren Kulmbacher Straße (B 85) und dem Drossenfelder Weg wurde nach den Voruntersuchungen zunächst als mögliches Gewerbegebiet in Betracht gezogen, während planerische Ansatzpunkte im Gebiet westlich der äußeren Kulmbacher Straße wegen städtebaulicher Nachteile aufzugeben waren. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1989)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 16.12.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.07.1989, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.11.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/71 Kulmbacher Straße - Bahnlinie Bayreuth-Thurnau
- 5/10 Kulmbacher Straße / Ehem. Umspannwerk (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/87)
- 5/21 Gewerbegebiet Oberobsang
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)