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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9/79 Am Hühlweg (vereinfachte Änderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 10/73a Eichelberg, Teilbereich) im Stadtteil Eichelberg

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 18.07.1979, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 18.07.1979, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 31.08.1979, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge