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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9/76 Hoffmann-von-Fallersleben-Straße / Dr.-Würzburger-Straße im Stadtteil City, Kreuz, Roter Hügel, Herzoghöhe
Um die Innenstadt und insbesondere den Sternplatz von den starken durchgehenden Verkehrsströmen zu entlasten, die nicht nur auf stadtbezogenem Durchgangsverkehr, sondern auch auf dem Ziel-, Quell- und Binnenverkehr beruhen, sind nach dem Generalverkehrsplan sowohl ein Stadtring als auch ein Stadtkernring erforderlich. Die 1. Fortschreibung des Generalverkehrsplanes aus dem Jahre 1973/74 hat diese Ergebnisse voll bestätigt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1977)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.01.1977, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.01.1978, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 23.06.1978, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/71 Kulmbacher Straße - Bahnlinie Bayreuth-Thurnau
- 8/62 Roter Hügel - Herzoghöhe
- 6/14 SO Klinik Herzoghöhe (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9/76)
- 5/72 Pestalozzi- / Kulmbacher Straße
- 5/63 Baugebiet an der äußeren Kulmbacher Straße südöstlich der Kläranlage
- 5/16 Wohn- und Mischgebiet Park Herzoghöhe (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9/76)
- 4/72 Scheffel- / Hoffmann-von-Fallersleben-Straße - Festlegung der Straßentrasse
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung