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Bebauungsplan in Bearbeitung

2/24 Urbanes Gebiet / Insel (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/87 und Nr. 5/04) im Stadtteil St. Georgen, Industriegebiet

Die Fläche der ehemaligen Nagelfabrik soll in Verbindung mit den angrenzenden Grundstücken der Stadt Bayreuth zum Zwecke eines dem Standort angemessenen Nutzungsmixes aus Wohnen (Schwerpunkt) und ergänzenden gewerblichen und sozialen bzw. kulturellen Einheiten entwickelt werden. Damit wird das städtebauliche und wirtschaftliche Potential der Liegenschaften optimal ausgeschöpft. Das Areal soll eine der Umgebung angemessene Nachverdichtung erfahren (Maßnahme der Innenentwicklung). Ein Ziel hierbei ist es, einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in städtebaulich integrierter Lage zu leisten.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 17.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.08.2024 - 24.09.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge