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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/13 Am Glockengut (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/75) im Stadtteil Glocke
Die Spedition Wedlich plant eine Verlagerung Ihres Betriebes aus dem „GewerbegebietGlocke“ an einen anderen Standort im Stadtgebiet. Die Bestandsgebäude der Spedition Wedlich sollen abgerissen und die Flächen geräumt werden. Auf den bisherigen Logistik-Flächen und deren Umfeld ist eine weitere städtebauliche Entwicklung mit Wohnnutzungen geplant. Auf Grundlage des vom Stadtrat der Stadt Bayreuth in seiner Sitzung am 18.12.2013 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes „Gewerbegebiet Glocke“ sollen die darin erkennbaren Ziele in einem Bauleitplanverfahren planungsrechtlich gesichert werden. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/13 „Am Glockengut“ zu ändern. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 18.12.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 03.02.2014 - 03.03.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 17.08.2015 - 17.09.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 18.07.2016 - 18.08.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 26.10.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.04.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 5/75 Gewerbegebiet Glocke
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Gutachten