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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/01 TB1 Oberobsang / Himmelkronstraße "1.Teilbereichsänderung" (Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/01) im Stadtteil Herzoghöhe
Mit Schreiben vom 05.12.2002 beantragte ein Bayreuther Architekturbüro im Auftrag seiner Mandantschaft, einer hiesigen Wohnungsbaugesellschaft, die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/01 "Oberobsang/Himmelkronstraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Dem Änderungsgesuch lagen in ersten Linie privatwirtschaftliche sowie bedarfsorientierte Erwägungen zu Grunde. Das Änderungskonzept konnte als eine noch vertretbare Variante zur ursprünglichen Bebauungsplanung von amtlicher Seite akzeptiert werden; somit war den Änderungswünschen Folge zu leisten. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.01.2003, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 14.02.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 1/01 Oberobsang / Himmelkronstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1/95)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan