> Startseite > Bauleitpläne im Verfahren
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/99 Am Bauhof / Kulmbacher Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/85) im Stadtteil Herzoghöhe
Die Vorarbeiten zur Änderung der vorhandenen Bauleitplanung wurden letztlich durch ein entsprechendes Antragsschreiben des Grundstückseigentümers in Gang gesetzt (Antrag v. 12.08.1999). Hiernach wurde angeregt, auf die vorh. Festsetzung eines Sondergebietes (Baumarkt) zu verzichten und stattdessen ein Gewerbegebiet auszuweisen. Der Antrag bzw. die Anfrage, bezieht sich auf das Grundstück gem. Ziff. 2. Das Begehren des Grundstückseigentümers war im Wesentlichen mit städte-baulichen Belangen vereinbar. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.09.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.07.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/71 Kulmbacher Straße - Bahnlinie Bayreuth-Thurnau
- 2/85 Am Bauhof (Änderung der Bebauungspläne Nrn. 16/62 u. 8/71)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung