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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/83 TB1 Gewerbepark "Alte Spinnerei" - Teilbereich 1 (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 13/82 und 7/85) im Stadtteil City

Das Betriebsgelände der damaligen NSB (Neue Spinnerei Bayreuth) stand bereits im Jahre 1983 im Brennpunkt städtebaulicher Überlegungen. Den Beschluss einen Bebauungsplan aufzustellen, fasste der Stadtrat erstmalig am 26.10.1983. Dem vorausgegangen waren Bestrebungen von privater Seite, auf Teilflächen des Betriebsgeländes der NSB Nutzungsänderungen zu erwirken. Dies veranlasste die planende Behörde auf die Erhaltung der parkähnlichen Grünfläche auf dem Grundstück der NSB (Gutenbergstraße) sowie auf die Erhaltung des gewachsenen innerstädtischen Gewerbegebietes an der Gutenbergstraße mit planungsrechtlichen Mitteln hinzuzielen. Einen städtebaulichen Rahmen setzte damals schon das Planungsgeschehen um den Stadtring Nord und die Straße „An der Feuerwache“. In jüngerer Zeit war es der Zusammenbruch des Spinnereiunternehmens NSB, der Anlass gab, die dortige städtebauliche Situation neu zu überdenken. Die Ankündigung städtebaulich problematischer Nachfolgenutzungen bewog den Stadtrat schließlich, am 26.01.1992 erneut dem Bebauungsplanverfahren zur Sicherung städtebaulicher Ziele, wie Erhaltung des innerstädtischen Gewerbegebietes im Zusammenhang mit einer wertvollen Grünfläche, zuzustimmen. Die Kombination ansehnlicher erhaltenswerter Industriebauten mit einer parkähnlichen Grünfläche führte zur Idee eines Gewerbeparks, wobei hiervon zwecks Auflösung einer städtebaulichen Konfliktlage ein Teil als Sondergebiet für einen großflächigen Bayreuther Baumarkt (mit Gartencenter) ausgewiesen werden sollte. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.02.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.07.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge