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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/95 TB1 Siedlungsmodell Hohlmühle / Teilbereich 1 mit integriertem Grünordnungsplan im Stadtteil Oberkonnersreuth
Die Stadt Bayreuth wurde im Oktober 1993 als Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf ausgewiesen. Aufgrund der im Süden der Stadt entstehenden Arbeitsplätze ist in diesem Bereich das Neubaugebiet „Hohlmühle" ausgewiesen worden. Die Zielvorgaben des Projektes sind im Rahmen des Programmes des Bayerischen Staatsministerium des Inneren/Oberste Baubehörde „Siedlungsmodelle - Neue des Wege zu preiswertem, ökologischen und sozialen Wohnen in Bayern" näher definiert. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 09.08.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.12.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.04.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 7/14 Kreisverkehrsanlage Universitätsstraße (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 4/80 und 5/95 TB1)
- 5/95 TB1a Siedlung Hohlmühle (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 5/95 TB1 und Nr. 5/95b TB3)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung