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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/89 Einmündungsbereich: Preuschwitzer Straße - Klinikumallee (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/80) im Stadtteil Roter Hügel
Die Eigentümer des Bereiches zwischen Preuschwitzer Straße und Klinikumallee bemühten sich in den vergangenen Jahren wiederholt um eine Teilbebauung ihres Grundstückes Fl.Nr. 3238. In diesem Zusammenhang beschloss der Stadtrat am 29.11.1989 das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/89 einzuleiten. Der Beschluss sagt weiter, dass das Planziel die Überprüfung einer möglichen Bebauung des Areals ist. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1993)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.11.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.10.1993, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 31.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7/80 Anschlussbereich Klinikum - Preuschwitzer Straße
- 4/10 An der Klinikumallee / Holunderweg (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/89)
- 1/72b Rheinstraße - Preuschwitzer Straße - Meyernberg Teilbereich
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Gutachten