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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/76 Bereich zwischen Rhein- und Naabstraße im Stadtteil Roter Hügel
Die für das Gebiet zum Teil bestehenden Baulinien aus den Jahren 1970 bis 1975 sehen für die Grundstücke zwischen Naab- und Rheinstraße südlich der Donaustraße drei- bis achtgeschossige Bebauung vor. Da jedoch nach derartigen Geschosswohnungen kaum mehr Nachfrage besteht und innerhalb des Stadtgebietes zahlreiche derartige Wohnungen noch verfügbar sind, auf der anderen Seite jedoch größerer Bedarf an Grundstücken für Einfamilienhäuser besteht, wurde eine Änderung der rechtskräftigen Baulinien erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1977)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.02.1976, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 26.10.1977, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 24.02.1978, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 7/70 Rheinstraße - Bussardweg - Naabstraße - Donaustraße
- 3/74 Ergänzung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/70 Teilbereich Donau-, Naab-, Rheinstraße
- 1/72a Teilbereich: Holunderweg - Rheinstraße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)