> Startseite > Bauleitpläne im Verfahren
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
14/87 Sanierungsgebiet A1 Teilbereich 1 u. Teilbereich Parkhaus - Textliche Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 9/75 im Stadtteil City
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Frau Stoll | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 16.12.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.11.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.03.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 9/75 TB1 Sanierungsgebiet San A-1 Teilbereich 1
- 9/75 TB P Sanierungsgebiet A-1 Teilbereich Parkhaus
- 2/69 Stadtkernring Teilstück Erlanger Straße / Cosima-Wagner-Straße
- 1/22 Verkehrsraumneugestaltung Bismarckstraße und Erlanger Straße (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 13/62, 2/69, 4/72, 9/75 TB 1 und 14/87)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)