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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

14/87 Sanierungsgebiet A1 Teilbereich 1 u. Teilbereich Parkhaus - Textliche Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 9/75 im Stadtteil City

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de
Frau Stoll0921 251281Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 16.12.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.03.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge