> Startseite > Bauleitpläne im Verfahren
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
15/64 Südlicher Teil Richthofenhöhe im Stadtteil Roter Hügel
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 03.11.1964, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 29.09.1965, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.04.1966, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7/70 Rheinstraße - Bussardweg - Naabstraße - Donaustraße
- 4/74 Braunhof
- 3/74 Ergänzung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/70 Teilbereich Donau-, Naab-, Rheinstraße
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)