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Flächennutzungsplan in Bearbeitung

Gewerbegebiet Oberobsang im Stadtteil Herzoghöhe

Zur Deckung des prognostizierten Gewerbeflächenbedarfs der Stadt Bayreuth wurde bereits 2009 bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Gewerbegebiet) in Oberobsang in die vorbereitende Bauleitplanung aufgenommen. In Anbetracht der zunehmenden Gewerbeflächenknappheit wird es nun erforderlich, auch dieses bauleitplanerisch eben an dieser Stelle in Oberobsang vorgesehene Flächenpotenzial zu mobilisieren. Dies entspricht auch dem Gebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Konkret soll als ein mögliches Entwicklungsszenario der Brauereistandort und damit gezielt die Brautradition in Bayreuth erhalten und gestärkt werden. Das Gewerbeflächenpotenzial in Oberobsang soll in diesem Szenario für die Erweiterung einer Bayreuther Brauerei entwickelt werden, die an ihrem historisch gewachsenen Produktionsstandort über nicht ausreichende (flächenbezogene) Entwicklungsmöglichkeiten verfügt.

Das städtebauliche Interesse der Stadt Bayreuth, Planungsrecht für ein Gewerbegebiet in Oberobsang zu schaffen (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5/21), ist im vorliegenden Fall

  • in der Stärkung des Wirtschaftsstandortes, um die Aufgaben eines Oberzentrums für seinen Verflechtungsbereich erfüllen zu können (zentralörtlicher Versorgungsauftrag),
  • in der Deckung des Gewerbeflächenbedarfs und
  • im Entgegenwirken gegen die fortschreitende Gewerbeflächenknappheit

begründet.

Für das geplante Gewerbegebiet sind über die gegenständlichen Bauleitplanverfahren (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5/21) zunächst die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

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Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.08.2021 - 17.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 15.08.2022 - 29.09.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 17.02.2025 - 21.03.2025, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge