Flächennutzungsplan in Bearbeitung
Gewerbegebiet Oberobsang im Stadtteil Herzoghöhe
Zur Deckung des prognostizierten Gewerbeflächenbedarfs der Stadt Bayreuth wurde bereits 2009 bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Gewerbegebiet) in Oberobsang in die vorbereitende Bauleitplanung aufgenommen. In Anbetracht der zunehmenden Gewerbeflächenknappheit wird es nun erforderlich, auch dieses bauleitplanerisch eben an dieser Stelle in Oberobsang vorgesehene Flächenpotenzial zu mobilisieren. Dies entspricht auch dem Gebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Konkret soll als ein mögliches Entwicklungsszenario der Brauereistandort und damit gezielt die Brautradition in Bayreuth erhalten und gestärkt werden. Das Gewerbeflächenpotenzial in Oberobsang soll in diesem Szenario für die Erweiterung einer Bayreuther Brauerei entwickelt werden, die an ihrem historisch gewachsenen Produktionsstandort über nicht ausreichende (flächenbezogene) Entwicklungsmöglichkeiten verfügt.
Das städtebauliche Interesse der Stadt Bayreuth, Planungsrecht für ein Gewerbegebiet in Oberobsang zu schaffen (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5/21), ist im vorliegenden Fall
- in der Stärkung des Wirtschaftsstandortes, um die Aufgaben eines Oberzentrums für seinen Verflechtungsbereich erfüllen zu können (zentralörtlicher Versorgungsauftrag),
- in der Deckung des Gewerbeflächenbedarfs und
- im Entgegenwirken gegen die fortschreitende Gewerbeflächenknappheit
begründet.
Für das geplante Gewerbegebiet sind über die gegenständlichen Bauleitplanverfahren (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5/21) zunächst die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.






Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.08.2021 - 17.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 15.08.2022 - 29.09.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 17.02.2025 - 21.03.2025, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandokumente zur erneuten Öffentlichen Auslegung
- Amtsblatt
- Gutachten
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Opus, Okt. 2024
- Baugrunduntersuchung, Dr. Ruppert & Felder, Sept. 2021
- Beurteilung Versickerungsmöglichkeiten, Dr. Ruppert & Felder, Okt. 2021
- Immissionsprognose zu Geruch, GfBU-Consult, Mai 2022
- Stellungnahme zu Einwendungen bzgl. Geruchsimmissionen, GfBU-Consult, Okt. 2022
- Schallimmissionsmessungen Nachbarschaft, IBAS, Mai 2022
- Schalltechnische Messungen Vorbelastung, IBAS, Feb. 2022
- Schalltechn. Untersuchungen, Emissionskontingentierung, IBAS, Mai 2022, mit Aktennotiz, Juni 2024
- Stellungnahme zu Einwendungen schalltechnische Belange, IBAS, Okt. 2022
- Stadtklimatische Einschätzung, Prof. Dr. Thomas, UBT, Dez. 2021
- Verkehrsuntersuchung, R+T Verkehrsplanung GmbH, Nov. 2022
- Weitere umweltbezogene Informationen