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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/20 Wohngebiet im Unteren Rotmaintal (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1/16) im Stadtteil Herzoghöhe
Auf der Grundlage einer informellen Rahmenplanung wurde in den Jahren 2016 und 2017 das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 1/16 „Wohngebiet Untere Rotmainaue“ trat am 12.01.2018 in Kraft. Entsprechend dem neu geschaffenen Planungsrecht hat die GEWOG Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft der Stadt Bayreuth mbH die ihr übertragenen Flächen südwestlich der Erschließungsstraße mit Wohngebäuden bebaut. Nachdem weitere Flächen - und zwar nördlich und östlich der Erschließungsstraße - der GEWOG übertragen wurden, sollen diese nun ebenfalls für den Geschosswohnungsbau entwickelt werden. Um für den vorliegenden Standort die bestmögliche städtebauliche Lösung zu finden, die gleichermaßen den Anforderungen der GEWOG und der Siedlungsrandlage Rechnung trägt, wurde im Jahr 2020 seitens der GEWOG - in Abstimmung mit der Stadt Bayreuth (Stadtplanungsamt) - ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 21.07.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.09.2021 - 08.10.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 15.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.01.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 1/16 Wohngebiet Untere Rotmainaue (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 10/78-14/20 und Nr. 8/78)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt