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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/17 Wohngebiet Kalte Leite (Teiländerung des Bebauungsplans "Laineck Kalte Leite") im Stadtteil Laineck
Die Wohngebäude entlang der Denkmalstraße und am östlichen Prellweg wurden überwiegend Anfang der 70er-Jahre errichtet. Die in den vorhandenen Bauleitplänen vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen. Nachdem bevorzugt Flächen für eine Nachverdichtung im Innenbereich zur Bebauung vorbereitet werden sollen, um Außenbereichsflächen zu schonen, wird dieses Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.07.2017 - 21.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 05.03.2018 - 18.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 04.03.2019 - 05.04.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 30.12.2019 - 24.01.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 25.03.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- LA/K-L Gemeinde Laineck - Bebauungs- und Baulinienplan "Kalte Leite"
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt