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Innenbereichssatzung
KÖ/2024 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den nördlichen Bereich der Königsallee im Stadtteil St. Johannis
Die den Geltungsbereich umfassenden Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken befinden sich im Bereich des nördlichen Teils der Königsallee. Die Flächen im bebauten südlichen Teil des Geltungsbereichs liegen im planungsrechtlichen Innenbereich, die nördlich anschließende, unbebaute Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Stadt Bayreuth hat die unbebaute Fläche mit der Flurstücksnummer 352/7 Gemarkung St. Johannis, in der Größe von 1.903 m², erworben, um diese in einem städtebaulich angemessenen Maß zu entwickeln (Arrondierung des vorhandenen baulichen Zusammenhangs).
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.05.2024 - 02.07.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB
- 27.11.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.12.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt