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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/14 TB1 Scheffelstraße / Am Mühlgraben (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 4/72) im Stadtteil Kreuz

Die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1583, 1582/2, 1587, 1586 und 1586/2 (jeweils Gmkg. Bayreuth) werden aktuell als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Bayreuth ist eine perspektivische Zielnutzung als Wohnbaufläche zu entnehmen. Bereits seit den 1970er Jahren ist dieses stadtplanerische Bauflächenpotenzial über den rechtsverbindlichen, nicht qualifizierten (einfachen) Bebauungsplan Nr. 4/72 gesichert. Eine entsprechende bauliche Entwicklung konnte aufgrund fehlender Zustimmung seitens der Grundstückseigentümer bisher nicht umgesetzt werden. Die Grundstückseigentümer sind nun ebenfalls an einer weiteren baulichen Verwertung der Flächen interessiert, so dass stadtplanerisch Innenentwicklungspotenziale, entsprechend der städtischen Zielsetzung, umsetzbar erscheinen. Aufgrund von unterschiedlichen planerischen Rahmenbedingungen und Abwägungsbelangen im Planungsgebiet hat der Stadtrat eine Fortführung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/14 „Scheffelstraße / Am Mühlgraben“ in zwei Teilbereichen mit jeweils differenziertem zeitlichen Verfahrensfortgang beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren soll für den Teilbereich 1, der die Grundstücksflächen im Bereich Preuschwitzer Straße / Scheffelstraße umfasst, mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.03.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.04.2014 - 26.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.10.2016 - 01.12.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 22.02.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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