> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4/15 Lindig West (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/93a) im Stadtteil Seulbitz, St. Johannis
Um den Eigentümern von Obstgärten zwischen der Thermenallee und der Lindigstraße eine Wohnbebauung zu ermöglichen und auch auf einer danebenliegenden städtischen Fläche Wohnparzellen zu erhalten, hat der Stadtrat am 25.03.2015 beschlossen, das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 17 „Lindig West“ durchzuführen und das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/15 „Lindig West“ einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Zeit vom 27.04. bis einschließlich 26.05.2015 durchgeführt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.04.2015 - 26.05.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 25.04.2016 - 25.05.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 28.09.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.05.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/93a Bebauungs- und Grünordnungsplan Thermalbad "Friedrichstherme"
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt