> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Lindig West im Stadtteil Seulbitz, St. Johannis
Um den Eigentümern von Obstgärten zwischen der Thermenallee und der Lindigstraße eine Wohnbebauung zu ermöglichen und auch auf einer danebenliegenden städtischen Fläche Wohnparzellen zu erhalten, hat der Stadtrat am 25.03.2015 beschlossen, das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 17 „Lindig West“ durchzuführen und das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/15 „Lindig West“ einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Zeit vom 27.04. bis einschließlich 26.05.2015 durchgeführt. (Auszug aus der Begründung zur FNP-Änderung)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.04.2015 - 26.05.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 25.04.2016 - 25.05.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 28.09.2016, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
- 19.05.2017, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Übersicht
- Plandarstellung
- Dokumente zur wirksamen Flächennutzungsplan-Änderung
- Amtsblatt