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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3/15 Sophienstraße im Stadtteil City
In der Erdgeschosszone der „Seitenstraße“ Sophienstraße sind als Bestandteil der typischen Nutzungsstruktur innerhalb der Fußgängerzone Läden des Einzelhandels, Dienstleistungsbüros und Gaststätten im kleineren Maßstab angesiedelt. Aus städtebaulichen Gründen ist die Fußgängerzone der Sophienstraße im Erdgeschossbereich nicht für eine Wohnnutzung geeignet. Eine allgemeine Zulassung von Wohnnutzungen in der Ladenzone würde das gewerbliche Umfeld stark beeinträchtigen und den Charakter der Geschäftsstraße schwächen. Weiterhin muss bei einer solchen Entwicklung mit einer Abwertung des Bodenwerts gerechnet werden. Mit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans sollen die gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss planungsrechtlich gesichert bzw. eine Wohnnutzung ausnahmsweise zugelassen werden. Eine Wohnnutzung in den oberen Etagen soll im vorhandenen Mischgebiet weiterhin allgemein zulässig bleiben. Im vorliegenden Kerngebiet im Norden des Geltungsbereichs (ab Höhe Spitalgasse) können Wohnungen in den Obergeschossen ebenfalls ausnahmsweise zugelassen werden. Ein weiteres Planerfordernis ist der Vergnügungsstättenausschluss. Die Sophienstraße grenzt an die Vergnügungsstätten-Agglomeration in der südwestlichen Maximilianstraße („Untere Maxstraße“) an, wo ein Trading-Down-Prozess (Leerstände, Verfall von Gebäuden, Investitionsstau, milieubedingte Unruhe, städtebauliche und gestalterische Defizite, funktionale Brüche in durchgehenden Ladenzeilen) bereits eingetreten ist. Mit der vertikalen und horizontalen Steuerung von Vergnügungsstätten im Hauptgeschäftsbereich der Maximilianstraße (Kerngebiet) und dem Ausschluss von Vergnügungsstätten in der klassischen Nebengeschäftslage der Sophienstraße (Mischgebiet) wird eine Ausweitung der Vergnügungsstätten-Agglomeration und damit auch ein Übergreifen des Trading-Down-Prozesses verhindert. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.05.2015 - 03.06.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 04.04.2016 - 04.05.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 29.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.07.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt