Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/06 Sondergebiet Ottostraße 15 (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 3/86) im Stadtteil Industriegebiet
Die Halle auf dem Grundstück Ottostraße 15 in Bayreuth, Fl.Nr. 2497/3 der Gemarkung Bayreuth ist derzeit an die Fa. Media vermietet, die dort einen Elektro-Fachmarkt betreibt. Durch den geplanten Neubau Media-Markt an der Spinnereistraße (der erste Spatenstich ist bereits erfolgt) ist zu erwarten, dass demnächst neue Nutzungsinteressenten auf die Stadt Bayreuth zukommen werden. Im Städtebaulichen Einzelhandelsentwicklungskonzept für Bayreuth (SEEK), das im Sommer 2005 fertiggestellt wurde, ist dieser Standort als nichtintegrierte Lage bezeichnet worden. Dabei wurde auch die Empfehlung formuliert, dass dort innenstadtrelevante Nutzungen durch neue Bauleitplanverfahren unterbunden werden sollten. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.03.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.11.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.04.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3/86 Industriegebiet St. Georgen zwischen Riedingerstraße und Weiherdamm (Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7/61, 7/64, 10/68 und Teilbereich 5/62)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt