Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/12 Meyernreuth im Stadtteil Eichelberg
Für das im wirksamen Flächennutzungsplan seit Mai 2009 dargestellte Bauerwartungsland im Ortsteil Meyernreuth liegen nunmehr die ersten Bauanfragen bzw. -anträge vor. Bislang gab es weder einen qualifizierten noch einen einfachen Bebauungsplan für Meyernreuth. Die Zulässigkeit der Vorhaben im Siedlungskern wurde bisher nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt. Vorhaben im Norden, im Süden und im Westen des Siedlungsgebietes lagen im nicht beplanten Außenbereich; deshalb war hier bisher § 35 BauGB anzuwenden. In Anbetracht der vorliegenden Bauabsichten ist zur einheitlichen Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in Meyernreuth die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.02.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.11.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.01.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt