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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/12 Nahversorgung Bernecker Straße 37 bis 43 (Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/71 - 1. Änderung) im Stadtteil St. Georgen

Für die im Bebauungsplan dargestellten Grundstücke entlang der Bernecker Straße lag ein Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO) vor. Zur Abrundung und Ergänzung des Nahversorgungsangebotes in St. Georgen beabsichtigte der Antragsteller, auf diesen Grundstücken zwei Gebäude zu errichten: Einen Biolebensmittelmarkt mit kleiner Bankfiliale und einen Drogeriemarkt. Der bisher geltende Bebauungsplan Nr. 12/71 „Bernecker/Egerländer Str. Teilbereich Königsbergstraße“ (mit 1. Änderung, Inkrafttreten am 07.07.1989) schloss Einzelhandelsbetriebe jedoch aus. Der im Antrag auf Vorbescheid dargestellte Geltungsbereich grenzte räumlich unmittelbar an das im Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth ausgewiesene Nahversorgungszentrum St. Georgen. Die beantragten Nutzungen als Biomarkt mit kleiner Bankfiliale und Drogeriemarkt ergänzen das Angebot des bestehenden Nahversorgungszentrums. Das Planungsrecht war dementsprechend zu ändern und die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben zuzulassen. Hierzu war die Änderung eines Teilbereichs des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.03.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.02.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge