Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4/10 An der Klinikumallee / Holunderweg (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/89) im Stadtteil Roter Hügel
Das Grundstück Fl.Nr. 3237/3 (Gemarkung Bayreuth) ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 8/89 „Einmündungsbereich Preuschwitzer Straße - Klinikumallee“ als öffentliche Grünfläche/Spielplatz festgesetzt. Nach Aussage des Jugendamtes wird hier aber kein Spielplatz mehr benötigt, der ca. 400 m entfernte Spielplatz an der Weserstraße/Holunderweg sei völlig ausreichend. Laut Aussage des Einwohnermeldeamts wohnen im Bereich des ursprünglich geplanten Spielplatzes in einem Radius von 300 m in der Altersgruppe 0 - 7 Jahre 45 Kinder und in der Altersgruppe 7 - 10 Jahre 30 Kinder. Hier muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass beim Radius von 300 m auch eine Überschneidung zwischen dem ursprünglich geplanten und dem bestehenden Spielplatz Weserstraße/ Holunderweg gegeben ist. Die Kinderanzahl ist relativ gering, u.a. auch dadurch, weil das Umfeld kein Neubaugebiet ist. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist das Grundstücksamt beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zu Verwertung städtischer Immobilien auszuschöpfen, um dadurch die Einnahmesituation im Etat zu verbessern. Im Rahmen dieser Initiative wurde die Umwandlung der anhängigen Spielplatzfläche in Wohnbauland angeregt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.12.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.02.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 8/89 Einmündungsbereich: Preuschwitzer Straße - Klinikumallee (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/80)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt