> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/04 Gewerbegebiet am Bahnhof St. Georgen -Teilbereich West- (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 6/87) im Stadtteil Industriegebiet
Im Flächennutzungsplan von 1978 grenzen im Bereich des Bahnhofs St. Georgen Industriegebiet (GI) und Mischgebiet (MI) direktaneinander, getrennt nur durch das Bahngelände. Als Idealfall sollte zwischen GI und MI ein Gewerbegebiet (GE) liegen. Diese Problematik, die vor allem durch unterschiedlich zulässige Immissionen entsteht, beschäftigt die Stadtverwaltung schon seit längerem. Im Bereich der Insel werden, gefördert durch das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt", Wohngebäude durch Neubauten ersetzt bzw. modernisiert. Die Wohnqualität für dieses Stadtquartier wird dadurch wesentlich verbessert und attraktiver gemacht. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 26.01.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.11.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/87 Industriegebiet im Bereich Bahnhof St. Georgen Teilbereich "Nord" (Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/62)
- 2/24 Urbanes Gebiet / Insel (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/87 und Nr. 5/04)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt