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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/95c TB4 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 4 mit integriertem Grünordnungsplan (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5/95a TB2 und Nr. 5/95b TB3 Teilbereich) im Stadtteil Oberkonnersreuth
In der Stadt Bayreuth besteht eine große Nachfrage nach Grundstücken für einen attraktiven Eigenheimbau. Zur Entwicklung eines Wohngebietes wurdeder städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerb „Hohlmühle“ausgelobt. Der auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses entwickelte Rahmenplan wurde am 22.07.1997 durch den Stadtrat gebilligt. Aus dem Rahmenplan des Siedlungsmodells wurden zwischenzeitlich drei Bebauungspläne entwickelt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 23.07.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.12.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 04.02.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 5/95c TB4a Siedlung Hohlmühle - Ökologische Ausgleichsfläche (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/95c TB4)
- 5/95b TB3 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 3 (1. Änderung des Bebauungsplans 5/95 (Teilbereich))
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung