Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/09 Wilhelm-Pitz-Straße (geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/75) im Stadtteil St. Georgen
Das frühere Telekomgelände an der Wilhelm-von-Diez-Straße wird zunehmend nicht mehr gemäß den Festsetzungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (Sondergebiet - Telekommunikation) bzw. des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 3/75 (Gemeinbedarf - Post) genutzt. In den letzten Jahren gab es Anträge für die Nutzung der Gebäude als Labor, Schulung etc, die im Rahmen einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt wurden. Da sich abzeichnet, dass die Liegenschaft dauerhaft nicht mehr für die Zwecke der Post und Telekommunikation benötigt wird, ist zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich dieses Bauleitplanverfahren notwendig, um die Flächen künftig als Mischgebiet festzusetzen und auch dementsprechend nutzen zu können. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.11.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 3/75 Bereich Bahnhofsgelände / Justizvollzugsanstalten Teilbereich I
- 6/09a Wilhelm-Pitz-Straße, TB Südwest (geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/09)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung
- Amtsblatt