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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
7/05 Balthasar-Neumann-Straße im Stadtteil City
Mit Vorbescheidantrag vom 04.08.2005 wurde durch die Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth mbH die Frage gestellt, ob eine Baulücke an der Balthasar-Neumann-Straße mit einer Wohnanlage (ca. 90 WE) bebaut werden kann. Die vorgeschlagene Planung entsprach hinsichtlich der Vorgaben des Flächennutzungsplanes (Gemeinbedarfsfläche - Schule) nicht der vorhandenen planungsrechtlichen Situation. Um eine künftige Bebauung und Nachverdichtung städtebaulich zu ordnen, hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.09.2005 die Einleitung der Bauleitverfahren beschlossen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.09.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt