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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
10/73c Eichelberg TB West (Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/73b im westlichen Teil) im Stadtteil Eichelberg
Die Stadt Bayreuth ist Eigentümerin eines schmalen Grundstücks entlang der Straße „Am Eichelberg“ mit Fl. Nr. 32/1 der Gemarkung Colmdorf, das alleine nicht sinnvoll genutzt werden kann. Das westlich davon liegende Grundstück im Eigentum der Autobahndirektion mit Fl. Nr. 23 der Gemarkung Colmdorf wurde der Stadt zum Kauf angeboten, da es nicht mehr benötigt wird. Nach erfolgtem Erwerb ist (bei geänderter Aufteilung) eine künftige Nutzung als Wohngrundstück für 2 Interessenten vorstellbar. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.06.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.10.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.11.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 10/73b Eichelberg Teilbereich
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung (verbesserte Lesbarkeit durch Bearbeitung des Scans)
- Amtsblatt