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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/92 Bolzplatz Aichig im Stadtteil Aichig
Der Bolzplatz für Kinder und Jugendliche aus Aichig befand sich viele Jahre nördlich des Gemeindehauses Aichig auf dem Grundstück Fl. Nr. 19 der Gemarkung Aichig. Da das Grundstück in Privatbesitz war, wurde ein Nutzungsvertrag mit der Stadtverwaltung abgeschlossen, der erstmals zum 31.12.1993 von den Eigentümern gekündigt wurde. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 30.09.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.09.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung