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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1/99 Park- und Geschäftshaus am Hauptbahnhof / Bürgerreuther Straße im Stadtteil City
Die Bahnreform Anfang der 90er-Jahre hatte für Bayreuth zur Konsequenz, dass der Stückgutbahnhof zu einem "Stückguttarifpunkt" zurückgefahren wurde. Die Güterabfertigung, einst fester Bestandteil des Bayreuther Bahnhofs, wurde nach Bamberg und Lichtenfels verlagert. Deshalb sind die Gebäudlichkeiten der Stückgutabfertigung (Güterabfertigungshalle) funktionslos geworden. Auf der Suche nach neuen Nutzungsmöglichkeiten für das betreffende Areal kristallisierte sich rasch der Wunsch nach einem Parkhaus heraus. Denn das Parkhaus am Hauptbahnhof ist ein "altes Anliegen". Getragen von vielen, die rund um den Bahnhof in Parkplatznöten sind. Zuvorderst die Deutsche Bahn AG in Bayreuth selbst.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.02.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.01.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 07.07.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6/08 Bürgerreuther Straße / Wilhelm-von-Diez-Straße (West) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 8/87, 1/99 und 3/75)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung