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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/95b TB3 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 3 (1. Änderung des Bebauungsplans 5/95 (Teilbereich)) im Stadtteil Oberkonnersreuth
Die Stadt Bayreuth wurde im Oktober 1993 als „Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf“ ausgewiesen. Aufgrund der im Süden der Stadt entstehenden Arbeitsplätze ist in diesem Bereich das Neubaugebiet „Hohlmühle“ ausgewiesen worden. Die Stadt Bayreuth hat zur Entwicklung dieses Wohngebietes den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb „Hohlmühle“ ausgelobt. Der auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses entwickelte Rahmenplan wurde am 22.07.1997 durch den Stadtrat gebilligt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 17.07.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.12.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.01.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 5/95c TB5 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 5 (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/95b TB3)
- 5/95c TB4 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 4 mit integriertem Grünordnungsplan (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5/95a TB2 und Nr. 5/95b TB3 Teilbereich)
- 5/95 TB1a Siedlung Hohlmühle (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 5/95 TB1 und Nr. 5/95b TB3)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung