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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
6/98 Oberpreuschwitz / Am Wald im Stadtteil Oberpreuschwitz
Zweck der Aufstellung eines Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Heisinger | 0921 251324 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 24.02.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.02.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.07.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung