Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
5/95c TB4a Siedlung Hohlmühle - Ökologische Ausgleichsfläche (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/95c TB4) im Stadtteil Oberkonnersreuth
Entlang der Grundstücksgrenzen zu den südlich gelegenen Bauplätzen sind bei mehreren Grundstücken Grenzüberbauungen festgestellt worden. Außerdem wird das Grundstück nordwestlich der Bauplätze teilweise als Kinderspiel- bzw.Bolzplatz genutzt. Offensichtlich ist bei den Bewohnern des Baugebietes mehr Bedarf an nutzbaren Grünflächen entstanden. Unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 BauGB besteht somit ein Planerfordernis, dieprivaten und öffentlichen Freiflächen neu zu ordnen. Die gem. § 1a BauGB erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen können daher nicht mehr vollständig im Baugebiet nachgewiesen werden. Es muss zusätzlich ein externer Ausgleich auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 156 der Gemarkung Thiergarten erfolgen. Diese Maßnahme dient der Zielsetzung einer - gesetzlich geforderten - ökologischen Qualitätssicherung der Ausgleichsfläche und erfolgt in Abstimmung mit der Hohlmühle Bayreuth GmbH. Sämtliche Anrainer, für die ein Flächenerwerb überhaupt in Frage kommt, wurden hinsichtlich ihrer Kaufabsichten von der Hohlmühle Bayreuth GmbH schriftlich befragt. Bis auf eine Ausnahme haben alle Befragten ihre Kaufbereitschaft gegenüber dem Geschäftsführer der Hohlmühle Bayreuth GmbH bereits bekundet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 25.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.03.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 5/95c TB4 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 4 mit integriertem Grünordnungsplan (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5/95a TB2 und Nr. 5/95b TB3 Teilbereich)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt