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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

5/95c TB4a Siedlung Hohlmühle - Ökologische Ausgleichsfläche (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/95c TB4) im Stadtteil Oberkonnersreuth

Entlang der Grundstücksgrenzen zu den südlich gelegenen Bauplätzen sind bei mehreren Grundstücken Grenzüberbauungen festgestellt worden. Außerdem wird das Grundstück nordwestlich der Bauplätze teilweise als Kinderspiel- bzw.Bolzplatz genutzt. Offensichtlich ist bei den Bewohnern des Baugebietes mehr Bedarf an nutzbaren Grünflächen entstanden. Unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 BauGB besteht somit ein Planerfordernis, dieprivaten und öffentlichen Freiflächen neu zu ordnen. Die gem. § 1a BauGB erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen können daher nicht mehr vollständig im Baugebiet nachgewiesen werden. Es muss zusätzlich ein externer Ausgleich auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 156 der Gemarkung Thiergarten erfolgen. Diese Maßnahme dient der Zielsetzung einer - gesetzlich geforderten - ökologischen Qualitätssicherung der Ausgleichsfläche und erfolgt in Abstimmung mit der Hohlmühle Bayreuth GmbH. Sämtliche Anrainer, für die ein Flächenerwerb überhaupt in Frage kommt, wurden hinsichtlich ihrer Kaufabsichten von der Hohlmühle Bayreuth GmbH schriftlich befragt. Bis auf eine Ausnahme haben alle Befragten ihre Kaufbereitschaft gegenüber dem Geschäftsführer der Hohlmühle Bayreuth GmbH bereits bekundet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.03.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge