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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Feuerwehrgerätehaus Süd im Stadtteil Destuben
Ziel des Verfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehren Bayreuth und Wolfsbach für die Ortsteile Thiergarten, Destuben und Oberkonnersreuth zu schaffen. Der Standort des geplanten Feuerwehrhauses liegt für den Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge verkehrsgünstig an der Thiergärtner Straße und wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es ist vorgesehen, eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 469 der Gemarkung Thiergarten in Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr umzuwidmen.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 16.03.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.04.2016 - 17.05.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 31.07.2017 - 18.09.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 20.12.2017, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
- 14.12.2018, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Übersicht
- Plandarstellung
- Dokumente zur wirksamen Flächennutzungsplan-Änderung
- Amtsblatt
- Umweltbezogene Informationen