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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/14 Industrie- und Gewerbegebiet St. Georgen-Ost (Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/71) im Stadtteil Industriegebiet

Zweck des Bebauungsplans Nr. 1/14 ist der Schutz der Hauptfunktion des Industrie- und Gewerbegebietes St. Georgen-Ost (= die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Betrieben bzw. die Unterbringung von Betrieben, die in anderen Gebietskategorien der BauNVO nicht zulässig sind). Hierzu sollen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO Einzelhandelsbetriebe (mit Ausnahme von Verkaufsstellen von Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben unter bestimmten Voraussetzungen) und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Die für dieses Gebiet vorher bestehenden baurechtlichen Festsetzungen und festgestellten Pläne (Bebauungsplan Nr. 14/71) sind mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans aufgehoben.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.01.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.05.2016 - 07.06.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2019 - 04.02.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 17.06.2019 - 18.07.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 25.09.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge