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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/15 Gewerbestandort Nordring (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/78) im Stadtteil Gartenstadt
Der gegenständliche Standort eignet sich aus stadtplanerischer Sicht aufgrund der verkehrsgünstigen Lage am Nordring und der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im Umfeld (Klinik im Norden, Wohnen im Osten, Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe im Süden sowie Naturraum und Naherholungsgebiet Rotmainaue im Westen) für die Ansiedlung nicht störenden Gewerbes. Konkret beabsichtigt ein Interessent, an diesem Standort eine hochwertige Büronutzung für die Bereiche Produkt- und Prozessentwicklung sowie Informationstechnologie umzusetzen. Mit dem o.g. Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung nichtstörenden Gewerbes geschaffen werden.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.10.2016 - 07.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 13.03.2017 - 13.04.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 14.08.2017 - 04.09.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 27.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.03.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 8/78 Stadtring Nord / Bereich Hindenburgstraße und Meistersingerstraße
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Dokumente zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
- Amtsblatt
- Umweltbezogene Informationen