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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Gewerbestandort Nordring im Stadtteil Gartenstadt
Der gegenständliche Standort eignet sich aus stadtplanerischer Sicht aufgrund der verkehrsgünstigen Lage am Nordring und der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im Umfeld (Klinik im Norden, Wohnen im Osten, Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe im Süden sowie Naturraum und Naherholungsgebiet Rotmainaue im Westen) für die Ansiedlung nicht störenden Gewerbes. Konkret beabsichtigt ein Interessent, an diesem Standort eine hochwertige Büronutzung für die Bereiche Produkt- und Prozessentwicklung sowie Informationstechnologie umzusetzen. Mit dem o.g. Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung nichtstörenden Gewerbes geschaffen werden.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
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Herr Bödeker | 0921 251480 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.10.2016 - 07.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 13.03.2017 - 13.04.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 14.08.2017 - 04.09.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 27.09.2017, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
- 16.03.2018, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Übersichtsplan
- Plandarstellung
- Dokumente zur wirksamen Flächennutzungsplan-Änderung
- Amtsblatt
- Umweltbezogene Informationen